Ein gültiger Röntgen-Pass nach § 28 Abs. 2 der Röntgenverordnung. Überreichen Sie Ihren Patienten einen Röntgen-Pass, um alle Röntgenleistungen einzutragen. Der Röntgen-Pass kann natürlich auch von jedem anderen Arzt oder Krankenhaus ausgefüllt bzw. weitergeführt werden. Ihre Patienten fühlen sich umworben und gut versorgt! Und auf der Karten-Rückseite ist Platz für Ihren Praxisstempel... 50 Stück = 1 VE Preis netto zuzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer